Interessensvertretung für österreichische Arbeitnehmer in Deutschland
02.07.2024
Antragstellung auf Ausnahmevereinbarung Telearbeit Ausnahmegenehmigung nach Art. 16 VO (EG) 883/04
WICHTIG:
Wenn ein Grenzgänger zwischen 25 % und < 50% im Homeoffice arbeitet, muss der Arbeitgeber in Deutschland einen elektronischen Antrag beim GKV-Spitzenverband stellen, damit der Grenzgänger weiterhin in Deutschland die Sozialversicherung zahlt und weiterhin dem deutschen Sozialrecht unterliegt.
Die beiden Dachverbände in Deutschland und Österreich entscheiden, ob Homeoffice zw. 25 % und < 50% möglich ist.
Wenn die Voraussetzungen passen, wird eine A1 Bescheinigung ausgestellt und dem Mitarbeiter über die Firma ausgehändigt. Somit unterliegt der Mitarbeiter weiterhin deutschem Recht.
Ab 01.07.24 kann der Antrag rückwirkend für 3 Monate gestellt werden.
Bis 25 % Tätigkeit im Homeoffice ist keine Aktion erforderlich.
...denn Unterschiede müssen nicht sein!
Wir bleiben dran und kümmern uns gemeinsam mit unseren Partner um die Gleichstellung von Arbeitnehmern die in österreich wohnen und in Deutschland arbeiten!
Anne Mathais
Danke für die kompetente Beratung!
Josef Wimmer
Danke, dass sie mir € 5.400,-- sparen geholfen haben!
Laabstraße 6-8
5280 Braunau am Inn
ZVR-Nummer: 436547620